Kontaktieren, Termin vereinbaren, überzeugen und Leben retten!

2. Juni 2016

Ruf einfach bei Deinem Abgeordneten in Deinem Wahlkreis an und vereinbare einen persönlichen Termin, in dem Du Deine individuelle Story mit der E-Dampfe erzählst. Kläre deinen Abgeordneten persönlich über das Thema anhand Deiner Erfahrungen auf. Erste derartige Termine mit Abgeordneten haben gezeigt, dass diese dann durchaus einen anderen Blick entwickeln und gewillt sind zuzuhören. Ohne diese persönlichen Gespräche hätten Marcus Held, Frank Tempel und Harald Terpe am 25.02.2016 nicht eine solch erfreuliche Ansprache in der Plenarsitzung gehalten (gesamte Plenarsitzung siehe Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse). Diesen Dialog zu den Politikern müssen wir weiter ausbauen und vertiefen, bevor diese dem Rat vom DKFZ & Co folgen und weitere nationale Verschärfungen beschließen, die über die EU-TPD2 hinausgehen. Wie aktuell aus den USA zu vernehmen ist, Stichwort: FDA und 1.000.000 $ pro Zulassung

Wie kontaktiere ich meinen Abgeordneten in meinem Wahlkreis?

Unter https://www.bundestag.de/abgeordnete brauchst Du nur Deine Postleitzahl einzugeben und erhältst so die Namen der Abgeordneten. Die Suche nach der Telefonnummer im lokalen Wahlkreisbüro ist fix gegoogelt. Sollte Dein Wahlkreisbüro partout nicht gefunden werden, kannst du über die Telefonnummer 030 – 2270 das Büro erfragen.

Alternativ kannst du die Seite von Spiegelonline aufrufen: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundestagsradar-das-sind-ihre-abgeordneten-a-928365.html.Dort findest du die Namen der Abgeordneten wenn du deine Postleitzahl eingibst und siehst direkt in welcher Partei sie sind.

Viele Mitglieder des Bundestages (MdB) können auch gefunden werden, indem du einfach per Google-Maps deine Stadt suchst und “Wahlkreisbüro” eingibst.

Was sage ich denn am Telefon?

Es ist damit zu rechnen, dass eine Sekretärin oder ein Praktikant das Gespräch entgegennimmt. Mit dieser Person gilt es einen persönlichen Termin mit dem Abgeordneten auszumachen. Diese haben in der Regel Bürgersprechzeiten dafür vorgesehen.

Lass Dich nicht gleich abwimmeln und bleibe hartnäckig: Du möchtest bitte einen Termin mit der Person, die Dich im Bundestag vertritt. Sollte eine Terminvereinbarung am Telefon wirklich nicht möglich sein, mache das in den sozialen Netzwerken publik, so dass andere Dampfer es genau dort ebenfalls versuchen. Je mehr es versuchen, desto eher gibt es einen Termin, weil das Thema Gehör findet.

Falls gewünscht, informiere weitere Dampfer in Deiner Umgebung und plant den Besuch gemeinsam.

Wie kann ich mich vorbereiten?

Das Wichtigste ist und bleibt Deine persönliche Erfahrung mit der E-Dampfe! Falls vorhanden: Bringe ärztliche Dokumente mit (wie z. B. Lungenfunktionstest), die Deine gesundheitliche Verbesserung dokumentieren. Vergiss nicht, deine E-Dampfe(n) samt Zubehör mitzunehmen, um diese vor Ort zeigen und ggf. demonstrieren zu können. Es wäre schlau, mindestens eine Dampfe ohne Liquid dabei zu haben, damit man sie in Ruhe zerlegen und so erklären kann.

Eine mögliche Gesprächsstruktur könnte sein:

  1. Wie ich nach … Jahren Raucherkarriere zum Dampfen gekommen bin
  2. Wie funktioniert eine E-Dampfe?
  3. Was sich gesundheitlich und gesellschaftlich durch die E-Dampfe verbessert hat
  4. Was mich an der Regulierung stört / wie eine vernünftige Regulierung aussehen sollte

Es ist damit zu rechnen, dass Fragen kommen. Diese Fragen oder Aussagen solltest du als “Training” im Vorfeld einmal für dich beantworten:

  • Was unterscheidet die E-Zigarette von der Tabakzigarette?
  • Warum ist Ihrer Meinung nach das Dampfen die gesündere Alternative zum Rauchen?
  • Hilft Dampfen beim Ausstieg aus der Zigarettensucht?
  • Die TPD2 verbietet doch das Dampfen nicht!
  • Die Regulierung macht das Dampfen doch sicherer und bringt weniger Leute zum Rauchen.
  • Das Dampfen verführt doch gerade Jugendliche zum Rauchen
  • Aber das DKFZ und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sagen was anderes

Im Anschluss findest Du einige Argumente, die wir Dampfer nicht hinnehmen können. Diese Argumente sind so gedacht, dass sie ausgedruckt und dem Abgeordneten am Schluss übergeben werden können.

Wie verhalte ich mich in dem Termin?

Bleibe einfach Du selbst und erzähle ganz normal, warum Du dampfst und welche Vorteile die E-Dampfe für Dich hat. Abgeordnete sind auch nur Menschen, je natürlicher Du Dich verhältst, desto glaubwürdiger kommst du rüber. Mach klar, was Dich an der TPD2 stört, welche Gefahren Du siehst, wie man es besser machen kann und warum eine nationale Verschärfung der TPD2 weit über das Ziel hinausschießt. Nimm Dir vor, folgende Ziele und Aussagen mit einfließen zu lassen:

“E-Zigaretten sind 95% weniger schädlich als Tabakzigaretten” (Quelle: Public Health England)

Das Royal College of Physicians sieht die E-Dampfe als vernünftigen Weg, um komplett vom Rauchen los zu kommen.

E-Dampfen bieten die Chance, die Schäden des Rauchens radikal zu reduzieren. Diese Gelegenheit sollte man nutzen.

Weniger Ermächtigungen, einschneidende Regelungen wie Aromenverbote nur über das Parlament. Z.B §13(2)
Aromen und technische Spezifikationen zählen zu den wichtigsten Vorteilen der E-Zigarette gegenüber der Tabakzigarette. Ermächtigungen öffnen einem späteren Verbot Tür und Tor, unter Umgehung der parlamentarischen Mitsprache! Hier wird ohne Not zu viel Macht an die Ministerien abgegeben und die Demokratie wieder ein Stück weiter abgebaut.
Außerdem handelt es sich bei den angestrebten Ermächtigungen nicht um technische Maßnahmen zur Umsetzung von EU-Recht, sondern um die Möglichkeit, zukünftig massiv in Grundrechte der Bürger einzugreifen.
Ein weiterer Nachteil, der in der restriktiven Planung des BMEL liegt, ist die Verhinderung künftiger Innovationen. Sämtliche bisherigen Innovationen beruhen auf der freien Marktentwicklung, die durch die Verbraucherwünsche und -ideen gesteuert wurde, und sie haben bereits in den vergangenen fünf Jahren das Dampfen erheblich sicherer gemacht.

Raus mit den nikotinfreien Liquids!
Laut Aussage von BAT (Anhörung im BMEL am 27.11.2015) gibt es in der Koalitionsvereinbarung einen Passus, in dem die Parteien sich ausdrücklich verpflichtet haben, nur solche Regulierungen in deutsches Recht umzusetzen, die 1:1 der Vorgabe der EU entsprechen. Wenn dies beim Tabak so gehandhabt wird, warum nicht auch beim Dampfen?
In der TPD2 wurde nur Liquid mit Nikotin aufgeführt. Eine Ausdehnung auf nikotinfreies Liquid ist unbegründet, unsinnig und vollkommen konträr zu den eigentlichen Zielen, die durch die Tabakkontrolle bzw. -regulierung angestrebt werden.
Nikotinfreie Produkte entbehren jeder Grundlage für eine Regulierung in einer Tabakprodukterichtlinie. Für diese Produkte sind anderweitig genügend Verbraucherschutzvorschriften vorhanden, an die sich die Hersteller ohnehin halten müssen.
Eine Gleichstellung von nikotinfreien Liquids mit nikotinhaltigen würde im schlimmsten Fall sogar die Verbraucher, die der Nikotinsucht komplett entsagt haben, wieder zurück zur Tabakzigarette treiben.

Klare Regelungen zum Werbeverbot. So klar, dass der Normalbürger versteht, was er darf und was er nicht darf. (Foren, YouTuber, Blogs Abmahnwelle) Die Regelungen zum Werbeverbot sind undurchsichtig. Soziale Netzwerke wie Foren, Blogs und Youtube-Kanäle dürfen davon nicht betroffen sein, da hier keine Firmenwerbung betrieben wird, sondern lediglich private Bürger in ihrer freien Meinungsäußerung massiv beschnitten werden. Dies würde generell das Grundrecht der freien Meinungsäußerung massiv einschränken.
Hier fordern wir eine eindeutige, für jedermann verständliche Begriffsdefinition, die eine mit der gegenwärtig sehr schwammigen Gesetzesformulierung drohende Abmahnwelle verhindert.

Ändern von §13.(1).3 …bei der Herstellung der zu verdampfenden Flüssigkeit außer Nikotin nur Inhaltsstoffe verwendet werden, die in erhitzter und nicht erhitzter Form kein Risiko für die menschliche Gesundheit…
Alle bisher verwendeten Bestandteile in den Liquids sind nach dem Stand der Forschung unbedenklich für den menschlichen Genuss. Ein Restrisiko ist aus wissenschaftlicher Sicht für keinen Stoff der Welt auszuschließen, nicht einmal für Leitungswasser.
Die Umsteiger, die jetzt statt der Tabakverbrennung die Verdampfung bevorzugen, sind jahre- und teilweise jahrzehntelang sehenden Auges ein sehr hohes Gesundheitsrisiko eingegangen und allesamt bereit, das minimale Restrisiko, das für den einen oder anderen Stoff bestehen mag, in Kauf zu nehmen. Gemäß dem PHE-Report aus Großbritannien verbleibt lediglich ein Restrisiko von 5% gegenüber dem 100%igen Risiko der Tabakzigarette.
Außerdem ist die Branche selbst sehr darauf bedacht, nur gut erforschte Stoffe zu verwenden, und gerade die Hersteller werden die ersten sein, die einen Stoff vom Markt nehmen, sobald sich ein erhöhtes Risiko zeigen sollte.

 

 

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